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Die gesetzlichen Regelungen des Berufsrechtes der Steuerberater gewährleisten
Qualität und Sicherheit. Steuerberater und Steuerberaterinnen üben ihren
Beruf unabhängig, eigenverantwortlich und gewissenhaft aus:
- Sie verzichten auf berufswidrige Werbung.
- Sie sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen anvertrauten Angelegenheiten
verpflichtet.
- Sie sind von Gesetz wegen verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung
abzuschließen, die den einzelnen Steuerberater gegen mögliche Pflichtverletzungen
im Rahmen der Berufsausübung versichert. Der Versicherungsschutz umfasst sowohl
die berufliche Tätigkeit auf dem Gebiet der Hilfeleistung in Steuersachen
als auch die weiteren Leistungen, die der Steuerberater im Rahmen der vereinbaren
Tätigkeiten erbringen kann.
- Sie unterliegen der Berufsaufsicht der Steuerberaterkammern.
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| 07.12.2010, Jahressteuergesetz 2010 |
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| 01.08.2008, Elektronischer Bundesanzeiger |
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| 01.11.2008, Änderungen durch das MoMiG |
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| 01.07.2006, Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen |
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| 18.08.2004, Rechnungserstellung |
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| 20.08.2004, Übergang der Steuerschuldnerschaft nach § 13 b UStG |
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| 01.08.2004, Übergang der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen nach § 13b UStG |
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| Zum Downloadbereich |
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News: |
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IN STÄNDIGER KOOPERATION
Rechtsanwalt
Andreas Dippe
Im Altseiterstal 110
66538 Neunkirchen
www.ra-dippe.de
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